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FAQ

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FAQ / Häufig gestellte Fragen

Was ist der Betreuungs/Entlastungsbeitrag und wofür kann er genutzt werden?

Der Entlastungsbeitrag kann bei pflegebedürftigen Personen die eine Einstufung der Pfleggrade 1 – 5 zugesprochen bekommen haben, und die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt und betreut werden bei der Pflegekasse als zusätzliche Betreuungs.-und Entlastungsleistungen beantragt werden. Das bedeutet das unabhängig von dem Pflegegrad monatlich 125€ zur Abrechnung für Betreuungs.- und Entlastungsleistungen zur Verfügung stehen.

Wie erhalten wir die Beiträge zur Betreuung und Entlastung?

Eine Beantragung der Betreuungs.-und Entlastungsbeiträge erfolgt von der pflegebedürftigen Person, oder dessen Vertreters schriftlich über die Pflegekasse. Wenn Sie eine Zusammenarbeit mit unserem Dienst planen, kann eine direkte Abrechnung bei Antragsstellung vorgenommen werden.

Können bisher ungenutzte Entlastungsbeiträge nachträglich beantragt/genutzt werden?

Im Falle das die Betreuungs.-und Entlastungsleitungen bisher nicht genutzt wurden, kann auf den gesamten Anspruch auch noch im darauffolgenden Jahr bis zum 30. Juni somit auf die angesparten Entlastungsbeiträge zurückgegriffen werden und diese in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit die Leistungen in Anspruch genommen werden können?

1.) Eine Einstufung in die Pflegegrade 1 – 5.

2.) Pflege.- und Betreuung in der eigenen Häuslichkeit.

3.) Entlastungsbetrag muss zweckgebunden eingesetzt werden. Das bedeutet z.b. um der pflegebedürftigen Person eine eigenständige Gestaltung und.- oder Begleitung des Alltags zu ermöglichen, oder den pflegenden Angehörigen als Entlastung im alltäglichen Einsatz zu unterstützen.

Für welche Leistungen kann der Betreuungs.- Entlastungsbeitrag eingesetzt werden, und ist eine direkte Abrechnung möglich?

Für die alltägliche Unterstützung des pflegebedürftigen wie z.b. bei Einkäufen, Erledigungen, Mahlzeiten zubereiten, bei der Bewältigung von alltäglichen Aufgaben bis zu Betreuungsleistungen im Haushalt des betreuten. Weitere Leistungen sind unter dem Menüpunkt Leistungsangebote zu finden. Die von uns übernommenen Aufgaben können durch uns als anerkannte qualitätsgesicherte Unterstützung mit den Pflegekassen direkt abgerechnet werden.

Welche Unterschiede gibt es zwischen den Betreuungs.- und Entlastungsleistungen?

Der Entlastungsbeitrag soll dazu dienen pflegende Angehörigen bei der Pflege und Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen im Alltag in der Häuslichkeit zu entlasten. Es stehen dazu unterschiedliche Leistungen zur Verfügung wie auch Begleitung bei Arztbesuchen, oder Botengängen, Dienstleistungen im Haushalt und vieles mehr.

Wir können eine hilfreiche Unterstützung mit unseren Angeboten dazu bieten. Pflegende Angehörige können auch bis zu 40% der Pflegesachleistungen und die Leistungen der Verhinderungspflege zu den Entlastungsleistungen hinzufügen. Damit pflegebedürftige rund um gut versorgt sind, und Angehörige sich die wichtigen notwendigen Pausenzeiten nehmen können.

Die Betreuungsleistungen können auch vor allem für Menschen mit Demenzerkrankungen eine gute und zuverlässige Unterstützung bedeuten. Es kann eine spezielle angepasste Einzelbetreuung zur Hilfe im Alltag ermöglicht werden. Ebenfalls zur Gestaltung des Alltags können feste Besuchsdienste, oder Hilfe bei der Mobilisation in Begleitung erfolgen. Auch hier gibt es verschiedene Einsatzmöglichkeiten. Sprechen Sie uns gerne an damit wir die passende Unterstützung für Sie finden.

Haben Sie weitere Fragen?

Assistenz Team Makolla

Ich kenne die Situation von Pflegenden und Pflegebedürftigen aus eigener Lebenserfahrung: Denn ich selbst habe 5 Jahre meine Großmutter in Ihrem zuhause gepflegt.

Kontakt

Dreherstraße 128
40625 Düsseldorf

0211 – 29 00 146
info@assistenzteam-makolla.de

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